Brandschutzwart in Wien und Umgebung

Brandschutz

Als Brandschutzwart im Raum Wien und Umgebung führen wir für Sie Begehungen von Häusern und Anlagen durch, um die Einhaltung von Brandschutzregelungen zu gewährleisten. Bei Bedarf machen wir Sie auf Mängel aufmerksam und zeigen Verbesserungsoptionen auf. 


Begehung der Objekte für Brandschutz 

Bei der Begehung von Wohnhausanlagen und anderen Gebäuden überprüfen wir sämtliche Parameter, die für den Brandschutz wesentlich sind. Wir richten uns dabei einerseits nach rechtlichen Vorgaben, auf der anderen Seite gehen wir nach Ihren Anforderungen vor und überprüfen Maßnahmen, die Ihnen persönlich wichtig sind. 


Bei der Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen überprüfen wir unter anderem:

  • Vorhandensein von Feuerlöschern
  • Hinweisschilder – sind diese vorhanden und ausreichend beleuchtet?
  • Funktionieren Brandschutztüren?
  • Sind alle Fluchtwege frei?
  • Vorhandensein von brennbaren Materialien
  • und vieles mehr


Persönliche Beratung bei Brandschutzbegehungen

Wir führen Begehungen und Kontrollen nach Ihren Anforderungen durch. Gerne informieren wir Sie im Zuge der Nachbesprechung über sinnvolle Änderungen, sofern sich Sicherheitslücken gezeigt haben.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.